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Anschlagsart Aufgelegt


Der Schütze steht frei, er darf sich nicht anlehnen. Es darf beidhändig geschossen werden. Die Hand, die den Gewehrvorderschaft hält, darf die Auflage nicht berühren.

Auflage:   Die Auflagevorrichtung ist in der Höhe verstellbar. Der Durchmesser der Auflage darf 30 mm nicht überschreiten. Ein Überzug über die Auflage, darf nicht stärker als 2 mm sein.

Quelle: Kyffhäuser Schießsportordnung